Rentenabschläge und Zuschläge
Wer früher in Rente geht, bekommt dauerhaft weniger, wer später geht, mehr. Wie hoch die Abschläge sind und wann sie entfallen.
Die Regeln in Kürze
- Früher in Rente: −0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze, −3,6 % pro Jahr.
- Später in Rente: +0,5 % pro Monat nach der Regelaltersgrenze, +6 % pro Jahr.
- Der Abschlag oder Zuschlag wirkt über den Zugangsfaktor auf Ihre Rente und gilt lebenslang.
Beispiel: 40 Rentenpunkte
Ohne Abschlag ergeben 40 Punkte bei einem Rentenwert von 42,52 € eine Bruttorente von 1.700,80 €. Was passiert, wenn Sie früher gehen?
| Früher in Rente | Abschlag | Bruttorente / Monat | Verlust / Monat |
|---|---|---|---|
| 12 Monate | −3,6 % | 1.639,57 € | −61,23 € |
| 24 Monate | −7,2 % | 1.578,34 € | −122,46 € |
| 36 Monate | −10,8 % | 1.517,11 € | −183,69 € |
| 48 Monate | −14,4 % | 1.455,88 € | −244,92 € |
Vereinfachtes Beispiel, Regelaltersrente ohne weitere Faktoren; vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern.
Wann gibt es keine Abschläge?
- Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit können abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenze liegt für ab 1964 Geborene bei 65 Jahren. Mehr dazu unter Wartezeit.
- Schwerbehinderte mit 35 Jahren Wartezeit können für ab 1964 Geborene abschlagsfrei ab 65 gehen, mit Abschlägen (höchstens 10,8 %) bereits ab 62.
- Regelaltersrente: Wer erst zur Regelaltersgrenze geht (67 für ab 1964 Geborene), hat keine Abschläge.
Abschläge ausgleichen
Mit freiwilligen Sonderzahlungen lassen sich die Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Das ist ab dem 50. Lebensjahr möglich und kann steuerlich als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Mehr dazu in Rentenpunkte erhöhen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rentenabschlag pro Monat?
Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, also 3,6 Prozent pro Jahr. Der Abschlag gilt dauerhaft.
Wie hoch ist der Abschlag höchstens?
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte höchstens 14,4 Prozent (48 Monate), bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen höchstens 10,8 Prozent (36 Monate).
Gibt es einen Zuschlag fürs Weiterarbeiten?
Ja. Wer seine Rente über die Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt, erhält für jeden Monat 0,5 Prozent Zuschlag, also 6 Prozent pro Jahr.
Kann ich Abschläge ausgleichen?
Ja, mit Sonderzahlungen an die Rentenversicherung. Das ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Lassen Sie sich vorher individuell beraten und die Höhe berechnen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rentenberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.