Mütterrente und Kindererziehungszeiten

Wer Kinder erzogen hat, bekommt dafür Rentenpunkte, auch ohne Einzahlung durch eigenes Gehalt. Was gilt heute und was ändert sich 2027?

Stand: Oktober 2026 · Rechengrößen 2026

Rentenpunkte für Kindererziehung

Die Rentenversicherung rechnet Zeiten der Kindererziehung so an, als hätten Sie in dieser Zeit das Durchschnittsentgelt verdient: pro Jahr ein Rentenpunkt. Die Beiträge zahlt der Bund aus Steuermitteln.

Geburt des KindesKindererziehungszeitRentenpunkte
ab 1. Januar 199236 Monate3,0
vor 1992 (bis 31.12.2026)30 Monate2,5
vor 1992 (ab 1.1.2027, Mütterrente III)36 Monate3,0

Mütterrente III: was ändert sich?

Mit der Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf 36 Monate erhöht. Pro Kind kommen damit 0,5 Rentenpunkte hinzu. Das Gesetz wurde Ende 2025 verkündet, die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027. Bei Bestandsrenten ist die Umsetzung technisch erst für 2028 vorgesehen, die höhere Rente soll dann rückwirkend ab Januar 2027 nachgezahlt werden.

Was bringt das? Mit dem Rentenwert von 42,52 € sind 0,5 Punkte rund 21,26 € mehr Bruttorente pro Monat und Kind. Bei zwei Kindern entspricht das etwa 42,52 €. Der Rentenwert steigt jährlich zum 1. Juli, der Zuschlag steigt mit.

Wer bekommt die Zeiten?

  • Grundsätzlich der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat, häufig die Mutter.
  • Eltern können gemeinsam erklären, dass die Zeiten dem anderen Elternteil zugeordnet werden.
  • Bei mehreren Kindern addieren sich die Zeiten; Überschneidungen werden berücksichtigt.
  • Arbeiten Sie während der Erziehungszeit, kommen Ihre Punkte aus dem Gehalt hinzu, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Versicherungsverlauf anfordern und prüfen, ob alle Kinder mit Kindererziehungszeit erfasst sind.
  2. Fehlende Zeiten melden, am besten mit Geburtsurkunden.
  3. Wenn mehrere Elternteile infrage kommen, die Zuordnung klären.

Wie Sie den Verlauf lesen, erklärt unser Beitrag zur Renteninformation.

Häufige Fragen

Wie viele Rentenpunkte gibt es pro Kind?

Für ab 1992 geborene Kinder 3 Rentenpunkte (drei Jahre mit je einem Punkt). Für vor 1992 geborene Kinder derzeit 2,5 Punkte, ab 1. Januar 2027 ebenfalls 3 Punkte.

Wie viel Rente bringt ein Kind?

Ein Rentenpunkt entspricht 42,52 € Bruttorente im Monat. Drei Punkte sind also rund 127,56 €, die zusätzlichen 0,5 Punkte der Mütterrente III rund 21,26 € pro Kind und Monat (Stand Rentenwert 2026).

Wird die Mütterrente III automatisch ausgezahlt?

Die Umstellung gilt ab 2027 für alle Betroffenen, die Auszahlung bei Bestandsrenten ist technisch erst für 2028 vorgesehen, dann mit Nachzahlung für 2027. Prüfen Sie, ob Ihre Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf vollständig erfasst sind.

Können Väter Kindererziehungszeiten bekommen?

Ja. Die Zeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Eltern können gemeinsam erklären, dass die Zeiten dem Vater zugeordnet werden sollen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rentenberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.