Wartezeit in der Rente
Ohne erfüllte Wartezeit gibt es keine Rente, egal wie viele Punkte Sie haben. Hier steht, welche Wartezeit wofür gilt und was angerechnet wird.
Was ist die Wartezeit?
Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, die für eine bestimmte Rente erfüllt sein muss. Sie hat nichts mit der Höhe der Rente zu tun, die hängt von den Rentenpunkten ab. Zur Wartezeit zählen Kalendermonate, nicht Euro-Beträge.
Die wichtigsten Wartezeiten
| Rentenart | Wartezeit |
|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre |
| Altersrente für langjährig Versicherte (ab 63, mit Abschlägen) | 35 Jahre |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 35 Jahre |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei) | 45 Jahre |
| Erwerbsminderungsrente | 5 Jahre (plus Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) |
Welche Zeiten zählen?
- Beitragszeiten: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit mit Pflichtversicherung sowie freiwillige Beiträge.
- Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung (bis zum 10. Geburtstag des Kindes) sowie Pflege.
- Ersatzzeiten in bestimmten Ausnahmefällen.
- Rentensplitting und Zuschläge aus Versorgungsausgleich können ebenfalls angerechnet werden.
Die 45-Jahre-Regel genauer
Für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren zählen nicht alle Zeiten gleich. Berücksichtigt werden vor allem Pflichtbeiträge, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt grundsätzlich nicht, Ausnahmen gibt es bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Zeiten mit Bürgergeld oder reine Anrechnungszeiten (zum Beispiel Schule oder Studium) zählen nicht.
Was, wenn die Wartezeit nicht reicht?
Fehlen wenige Monate, können freiwillige Beiträge helfen, die Wartezeit zu erfüllen. Lassen Sie sich dazu bei der Deutschen Rentenversicherung beraten, bevor Sie zahlen.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Wartezeit für die normale Altersrente?
Für die Regelaltersrente sind 5 Jahre Wartezeit nötig. Auch Zeiten ohne eigene Beiträge, zum Beispiel Kindererziehungszeiten, können dabei zählen.
Wie viele Jahre brauche ich für eine abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze?
45 Jahre, bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dabei zählen nur bestimmte Zeiten, vor allem Pflichtbeiträge.
Zählt Arbeitslosigkeit zur Wartezeit?
Zeiten mit Arbeitslosengeld I zählen in der Regel mit. Auf die 45 Jahre werden sie jedoch grundsätzlich nicht angerechnet, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rentenberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.